Ein Fahrtenbuch wird nur anerkannt, wenn es zeitnah und lückenlos geführt ist. Nachträglich rekonstruierte Aufzeichnungen erkennt das Finanzamt regelmäßig ab, und dann greift die pauschale Ein-Prozent-Regel.

Diese Angaben gehören zu jeder Fahrt

  • Datum sowie Kilometerstand zu Beginn und am Ende der Fahrt.
  • Reiseziel und, bei Umwegen, die gewählte Route.
  • Zweck der Fahrt und der aufgesuchte Geschäftspartner.
  • Bei Privatfahrten genügt die gefahrene Strecke ohne weitere Angaben.

Der Fehler, der am häufigsten auffällt

Runde Kilometerstände über Wochen hinweg. Wer jede Fahrt auf volle zehn Kilometer notiert, signalisiert dem Prüfer, dass geschätzt statt abgelesen wurde.