Die Regeln gelten ab 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und damit für fast jeden gewerblichen Transport. Verstöße treffen Fahrer und Unternehmen gleichermaßen.

Die Grenzwerte

  • Tageslenkzeit: neun Stunden, zweimal pro Woche zehn Stunden.
  • Wochenlenkzeit: 56 Stunden, in zwei aufeinanderfolgenden Wochen höchstens 90 Stunden.
  • Nach 4,5 Stunden Lenkzeit eine Fahrtunterbrechung von 45 Minuten, teilbar in 15 plus 30 Minuten.
  • Tägliche Ruhezeit: elf Stunden, dreimal pro Woche verkürzbar auf neun.

Die Werte gehören an einen Ort, an dem Disposition und Fahrer sie sehen, nicht in einen Ordner im Büroschrank.