Die Regeln gelten ab 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und damit für fast jeden gewerblichen Transport. Verstöße treffen Fahrer und Unternehmen gleichermaßen.
Die Grenzwerte
- Tageslenkzeit: neun Stunden, zweimal pro Woche zehn Stunden.
- Wochenlenkzeit: 56 Stunden, in zwei aufeinanderfolgenden Wochen höchstens 90 Stunden.
- Nach 4,5 Stunden Lenkzeit eine Fahrtunterbrechung von 45 Minuten, teilbar in 15 plus 30 Minuten.
- Tägliche Ruhezeit: elf Stunden, dreimal pro Woche verkürzbar auf neun.
Die Werte gehören an einen Ort, an dem Disposition und Fahrer sie sehen, nicht in einen Ordner im Büroschrank.
